Der Super-Jumbo unter den Transportbehältern:
medcase SuperXL
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"Ansteckungsgefährlich" sind Stoffe und Güter sowie Abfälle, die auf Menschen oder Tiere übertragbare Krankheitserreger enthalten, auch wenn nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Krankheitserreger der Risikogruppe 2 oder höher vorhanden sind. Hiezu zählen auch Proben zum Zwecke einer Erst- oder Bestätigungsuntersuchung sowie Routine-Überwachungsuntersuchung.
Risikogruppen
Die Einteilung der ansteckungsgefährlichen Stoffe in Risikogruppen erfolgt nach der "Richtlinie 93/88/EWG" bzw. "Laboratory Biosafety Manual" der WHO. Danach unterscheidet die WHO je nach
Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen
Grundsätzlich fällt die Beförderung bzw. der Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen unter die Regelungen des ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), die nationale Umsetzung erfolgt durch das GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz).
Transport diagnostischer Proben
In Österreich wurde für den Transport diagnostischer Proben (Blut, Sekrete, Ausscheidungsstoffe, Gewebe und Gewebsflüssigkeiten, etc.) mit der Multilateralen Vereinbarung M 143 eine Sonderregelung beschlossen. Diese folgt der langjährigen Regelung M 83 und verschärft vor allem den Bereich der Verpackung für diagnostische Proben.
Ab Inkrafttreten (04.11.2003) ist daher eine 3schalige Verpackung zu verwenden, die eine Reihe von speziellen Auflagen zu erfüllen hat.
Details entnehmen Sie auch unserer Seite Transportbehälter
Pflichten und Haftung
Für die Einhaltung der besonderen Transportvorschriften haften nach dem GGBG nachfolgende sog. beteiligte Personen: