Der Super-Jumbo unter den Transportbehältern:
medcase SuperXL
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Gefahrgut in der Medizin

Ansteckungsgefährliche Stoffe

"Ansteckungsgefährlich" sind Stoffe und Güter sowie Abfälle, die auf Menschen oder Tiere übertragbare Krankheitserreger enthalten, auch wenn nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass Krankheitserreger der Risikogruppe 2 oder höher vorhanden sind. Hiezu zählen auch Proben zum Zwecke einer Erst- oder Bestätigungsuntersuchung sowie Routine-Überwachungsuntersuchung.

Risikogruppen

Die Einteilung der ansteckungsgefährlichen Stoffe in Risikogruppen erfolgt nach der "Richtlinie 93/88/EWG" bzw. "Laboratory Biosafety Manual" der WHO. Danach unterscheidet die WHO je nach

  • Grad der Einsteckungsgefahr für Individuum und Allgemeinheit sowie
  • Verfügbarkeit von wirksamen Behandlungen
in die Risikogruppen 1 (niedrigste) bis 4 (höchste).

Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen

Grundsätzlich fällt die Beförderung bzw. der Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen unter die Regelungen des ADR (Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), die nationale Umsetzung erfolgt durch das GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz).

Transport diagnostischer Proben

In Österreich wurde für den Transport diagnostischer Proben (Blut, Sekrete, Ausscheidungsstoffe, Gewebe und Gewebsflüssigkeiten, etc.) mit der Multilateralen Vereinbarung M 143 eine Sonderregelung beschlossen. Diese folgt der langjährigen Regelung M 83 und verschärft vor allem den Bereich der Verpackung für diagnostische Proben.

Ab Inkrafttreten (04.11.2003) ist daher eine 3schalige Verpackung zu verwenden, die eine Reihe von speziellen Auflagen zu erfüllen hat.

Details entnehmen Sie auch unserer Seite Transportbehälter

Pflichten und Haftung

Für die Einhaltung der besonderen Transportvorschriften haften nach dem GGBG nachfolgende sog. beteiligte Personen:

  • Der Absender
  • Der Verpacker
  • Der Beförderer/Lenker
  • Der Empfänger
  • Der Auftraggeber
Bei Verstössen droht ein Strafrahmen von EUR 363,- bis EUR 43.606,- im Einzelfall.

  
Vergewissern Sie sich, dass sich Ihr Transporteur um die Einhaltung sämtlicher Gefahrgutvorschriften (Verpackung, Beschriftung, usw.) kümmert.

Gesetzblatt M143 (.pdf)

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