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für Medizinlogistik und Transport
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Corona Spezialtransporte

Die aktuelle Situation rund um das Corona-Virus hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig für Untersuchungsanstalten, Krankenhäuser und Behörden eine im Hintergrund funktionierende Probenlogistik ist.

 

Bei der unverzüglichen PCR-Testung von potentiell infizierten Personen sowie bei österreichweiten Screening Tests sind verlässliche und rasche Transporte das Um und Auf. medlog führt diese Transporte mittlerweile für mehr als 30 PCR-Labore und Untersuchungsanstalten durch.

 

Unser Kundenservice gibt Ihnen gerne detaillierte Informationen über die Auflagen und die gesetzlichen Vorschriften für den Transport von ansteckungsgefährlichen Stoffen.

medlog Maßnahmen

Als Unternehmen, das Personen zur Leistungserbringung für Krankenhäuser, Ärzte und Labore einsetzt, treffen wir alle zumutbaren Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass von entsendeten Personen keine Gefährdung ausgeht.

Corona – Hygienemaßnahmen für Fahrer

Aufgrund der Tatsache, dass Fahrer für Labore, Krankenhäuser und Ärzte einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, mit dem Coronavirus in Kontakt zu kommen, sind folgende Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten:

  • Vermeidung von direktem Kontakt zu anderen Personen
  • Händedesinfektion nach jeder Berührung mit potentiell ansteckungsgefährlichen Gegenständen
  • Reduktion der Aufenthaltsdauer in der Umgebung möglicherweise ansteckender Personen (Warteraum Arzt, Krankenhaus)
  • Potentiell ansteckungsgefährliche Gegenstände werden nur mit Einmalhandschuhen manipuliert und nach deren Verwendung entsorgt und durch neue ersetzt.
  • In exponierten Bereichen bzw. einer Umgebung mit erhöhter Infektionsgefahr wird eine FFP2 Maske getragen.

Sendungsübergabe kontaktlos

Unter einer Einhaltung eines Abstands von mindestens 2 Metern erfolgt die Übergabe und Übernahme von Sendungen kontaktlos / unpersönlich.

Eine Bestätigung der Übernahme entfällt, da eine Aushändigung des MDE-Geräts (Scanner) zur Leistung einer Unterschrift nicht notwendig ist. Mit der Durchführung des Zustell-Scans sowie Eintragung des Empfänger-Namens gelten Sendungen als ordnungsgemäß zugestellt.

Sofern der Sendung zusätzlich zum Frachtbrief ein Waren-Lieferschein beiliegt, erfolgt die Bestätigung der Zustellung durch den Fahrer.

Schutzausrüstung

Sämtliche Mitarbeiter, die Sendungen verpacken, transportieren oder manipulieren verwenden ausnahmslos Schutzausrüstung wie Handschuhe und FFP2-Masken.

Nach jeder Transaktion, insbesondere nach dem Kontakt mit potentiell ansteckungsgefährlichen Stoffen, erfolgt eine Hände-Desinfektion.

3G-Regel

Sämtliche Mitarbeiter erfüllen die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) und werden regelmäßig mittels Antigen-Test oder PCR Verfahren getestet.

Aktuelle Covid-19 Informationen

Hier gelangen sie zu den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften.

Zur Maßnahmenverordnung des BMG