
Definition von Gefahrgut
Bei der Definition von medizinischem Gefahrgut hinsichtlich der von ihr ausgehenden Gefahr wird hauptsächlich die Ansteckungsgefährlichkeit beurteilt. Hier wird im ADR zwischen
- Biologischen Produkten (auch zur Vorbeugung und Behandlung von Krankheiten)
- Kulturen (Ergebnisse eines Prozesses)
- Genetisch veränderten Mikroorganismen
- Medizinischem oder klinischem Abfall
- und vom Patienten entnommenen Proben
unterschieden.
Je nach Ansteckungsgefährlichkeit wird hier in die Kategorien A und B unterschieden wobei diejenigen Stoffe, die der Kategorie A (= gefährlich für Mensch oder Tier) zuzuordnen sind, im ADR namentlich aufgezählt sind. Alle Stoffe, die nicht der Kategorie A zuzuordnen sind fallen damit in die Kategorie B.
Liste Kategorie A (PDF)
Diese Aufzählung unterliegt dem ständigen Wandel und erfährt daher alle zwei Jahre eine Aktualisierung.