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Versicherung - Ihre Sicherheit

CMR

CMR ist die Abkürzung für den französischen Begriff Convention relative au Contrat de transport international de Marchandises par route und ist ein internationales Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßen- und Güterverkehr. Es regelt ein besonderes Schadenersatzrecht im Hinblick auf die Haftung des Frächters.

 

Der Frachtführer haftet demnach für

  • Verlust und Beschädigung der Ware sowie bei
  • Überschreitung der Lieferfrist

 

CMR ist zwingendes Recht, es bedarf keiner gesonderten Vereinbarung. Geschäftliche Vereinbarungen, die CMR-Bestimmungen widersprechen sind in diesen Punkten nicht rechtsverbindlich und nichtig.

 

Das CMR-Abkommen gilt grundsätzlich nicht bei reinen Binnentransporten (sog. Kabotagetransporte). In Österreich wurde das Abkommen aber auch in nationales Recht übernommen (§439a UGB), weshalb es hierzulande auch bei Transporten im Inland (Ort der Übergabe und Ort der Übernahme in Inland) gilt. Die Haftungshöhe beträgt 8,33 SZR (Sonderziehungsrechte) und entspricht etwa EUR 10,00 pro kg.

AÖSp

Die AÖSp (Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen) werden bei jedem Transport zwischen einem Spediteur und einem Unternehmen vereinbart. Bei Schäden haftet der Spediteur gemäß den AÖSp mit EUR 1,09 je kg und im Höchstfall mit EUR 1.090,09 je Schadensfall. Sollte der Wert des Gutes darunter liegen, so wird der angegebene Wert als Haftungshöchstgrenze definiert.

SVS-RVS

Der Speditionsversicherungsschein und Rollfuhrversicherungsschein ist zwischen dem Spediteur und dem Kunden gemäß AÖSp verpflichtend einzudecken. Die Höhe der SVS-RVS richtet sich nach dem Warenwert des Transportgutes und ist in einer separaten Tabelle zu entnehmen. Kunden, die keine Eindeckung nach SVS-RVS wünschen, können dies schriftlich kundtun und werden im Kundenstamm als sog. „Verbotskunde“ geführt.

Transport-Versicherung

Jeder Transport kann nach schriftlicher Aufforderung und Bekanntgabe der Höhe des Warenwertes zusätzlich separat versichert werden. Diese Versicherung kann vom Kunden schriftlich angefordert werden. Diese Versicherung ist insbesondere bei wertvollen Gegenständen sinnvoll. Wertgegenstände wie Gold, Schmuck, Barwerte und ähnliches sind von der Versicherung und auch vom Transport durch medlog ausgeschlossen.

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Proben-Transport-Versicherung:

Aufgrund des geringen Warenwertes von medizinischen Proben sind Haftungsschäden seitens der Kunden meist unzureichend abgedeckt.

 

medlog kann für Transporte, deren fehlerhafte Abwicklung Folgeschäden verursacht, eine separate Versicherung anbieten, die zusätzlich zum Schaden am Transportgut auch den sog. abgeleiteten Vermögensschaden eindeckt.

 

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei unserem Kundenservice.